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   LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05   

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LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05 (https://dejure.org/2006,22401)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.07.2006 - L 4 KA 11/05 (https://dejure.org/2006,22401)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - L 4 KA 11/05 (https://dejure.org/2006,22401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 433
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 31/95 - BSGE 79, 239 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14; BSG, Urteil vom 25. August 1999 - B 6 KA 39/98 R - BSGE 84, 247 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 11) kommt den Vertragspartnern des EBM-Ä wie jedem Normgeber bei der autonomen Festlegung der Leistungen, ihres Inhalts und ihrer Bewertung ein Gestaltungsspielraum zu.

    Der Charakter des EBM-Ä als vertragliche Regelung mit normativer Wirkung und Verbindlichkeit bestimmt auch gegenüber am Vertragsschluss nicht unmittelbar beteiligten Dritten den Umfang der gerichtlichen Kontrolle nicht nur hinsichtlich der punktmäßigen Bewertung bestimmter Leistungen, sondern auch hinsichtlich der Entscheidung für die Aufnahme bisher nicht abrechenbarer vertragsärztlicher Leistungen in den Bewertungsmaßstab und den dafür gewählten Zeitpunkt (BSG, Urteil vom 13. November 1996, a. a. O., juris Rz. 22).

    Von solchen oder ähnlichen Fällen abgesehen, in denen die Überschreitung der Grenze normativen Ermessens rechtlich fassbar wird, haben die Gerichte die Regelungen des EBM-Ä als für sich maßgebend hinzunehmen (BSG, Urteil vom 13. November 1996, a. a. O., juris Rz. 23).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Nach der Rechtsprechung des BSG zur Anerkennung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss kann ein Anspruch auf die Behandlung ungeachtet des in § 135 Abs. 1 SGB V statuierten Verbots mit Erlaubnisvorbehalt bestehen, wenn die fehlende Anerkennung einer neuen Behandlungsmethode darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren von dem Bundesausschuss trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde ("Systemversagen", vgl. zuletzt: BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/05 R - , zur Veröffentlichung vorgesehen für SozR 4).

    Vielmehr muss der Bewertungsausschuss die Möglichkeit haben, die bevorstehende Veröffentlichung weiterer Studien abzuwarten und sich dann einen Überblick über die veröffentlichte Literatur und die Meinung der einschlägigen Fachkreise zu verschaffen, um danach festzustellen, ob ein durch wissenschaftliche Studien hinreichend untermauerter Konsens über die Qualität und Wirksamkeit des Nachweisverfahrens besteht (vgl. zum Wirksamkeitsnachweis einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode: BSG, Urteil vom 4. April 2006 - B 1 KR 12/05 R - zur Veröffentlichung vorgesehen für SozR 4, Rz. 30).

    Soweit sich die Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil des BSG vom 4. April 2006 (a. a. O., Brachytherapie) bezogen hat, lassen sich daraus nach Auffassung des Senats keine für die Klägerin günstigen Maßstäbe ableiten.

  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R

    Neue Laboruntersuchungsverfahren als neue Untersuchungsmethoden iS. des § 135 SGB

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 13. November 1996 - 6 RKa 31/95 - BSGE 79, 239 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 14; BSG, Urteil vom 25. August 1999 - B 6 KA 39/98 R - BSGE 84, 247 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 11) kommt den Vertragspartnern des EBM-Ä wie jedem Normgeber bei der autonomen Festlegung der Leistungen, ihres Inhalts und ihrer Bewertung ein Gestaltungsspielraum zu.

    Zwar handelt es sich bei der Einführung einer neuen Labordiagnostik nicht um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode i. S. d. § 135 Abs. 1 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1999, a. a. O.).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Die Beklagte könne sich zur Begründung ihres Abweisungsantrages auch deshalb nicht auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts berufen, weil die dort entwickelten Maßstäbe durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (Az.: 1 BvR 347/98) in Frage gestellt worden seien.

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts steht auch nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98 - NJW 2006, 891).

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Rechtsgrundlage der genannten bundesmantelvertraglichen Bestimmungen ist § 82 Abs. 1 SGB V. Die Bestimmungen im Bundesmantelvertrag über die Korrektur von Honorarbescheiden stellen Sonderregelungen dar, die gemäß § 37 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) in ihrem Anwendungsbereich die Regelung des § 45 SGB X verdrängen (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - B 6 KA 17/05 R - zur Veröffentlichung vorgesehen für BSGE und SozR).

    Der Aufhebung der Honorarbescheide für die Quartale III/1996 und IV/1996 stehen keine Vertrauensschutzgesichtspunkte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14. Dezember 2005 - B 6 KA 17/05 R - zur Veröffentlichung vorgesehen für BSGE und SozR) entgegen.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Das Bundessozialgericht hat dazu allerdings bereits in mehreren Urteilen vom 9. Dezember 2004 (u. a. B 6 KA 44/03 R - BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2) ausführlich Stellung genommen.
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Soweit die Klägerin geltend macht, dass der Nachweis von Chlamydien mit der LCR-Methode bereits im Jahre 1996 nach der Gebührenordnung für Ärzte habe abgerechnet werden können, kann daraus ebenfalls kein Anspruch auf Aufnahme in den EBM-Ä abgeleitet werden, weil es sich um voneinander unabhängige Gebührenordnungen mit unterschiedlicher Zielrichtung handelt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2001 - B 6 KA 20/00 R - BSGE 88, 126 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29, juris Rz 40).
  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 59/98 R

    Vertragsärztliche Leistung beim Aids-Test 1985

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Auslegungen und Analogien sind unzulässig (vgl. Engelhard, in Hauck-Noftz, SGB V, K § 87 Rz. 192, m.w.N.; BSG, Urteil vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 59/98 R -, veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 37/03 R - SozR 4-5533 Nr. 273 Nr. 1, m.w.N.).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 37/03 R

    Vertragsarzt - Dialysebehandlung - keine gesonderte Abrechnung der Nr 273 EBM-Ä

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Auslegungen und Analogien sind unzulässig (vgl. Engelhard, in Hauck-Noftz, SGB V, K § 87 Rz. 192, m.w.N.; BSG, Urteil vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 59/98 R -, veröffentlicht in juris; BSG, Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 37/03 R - SozR 4-5533 Nr. 273 Nr. 1, m.w.N.).
  • SG Nürnberg, 10.11.2003 - S 6 KA 16/03
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - L 4 KA 11/05
    Die Verwaltungsakte der Beklagten sowie die Prozessakte und die Gerichtsakte zum Aktenzeichen L 6 KA 16/03 haben dem Senat vorgelegen.
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